Shortcuts
Bitte warten Sie, bis die Seite geladen ist.
Stadtbibliothek Filderstadt . Default .
PageMenu- Hauptmenü-
Page content

Katalogdatenanzeige

Beast Quest - Tritonas, Nebel des Horrors

Beast Quest - Tritonas, Nebel des Horrors
Exemplarinformationen
Regalstandort Literaturabteilung Bandzählg. Kabinett Status Fällig am Vorm.
Abenteuer / Blade / 45
[Kinderliteratur bis 9 Jahre = rotes Rückenschild]   Kinderbücherei Romane . . Verfügbar .    
. Katalogdatensatz189615 ItemInfo Datensatzanfang . Katalogdatensatz189615 ItemInfo Seitenanfang .
Kataloginformation
Feldname Details
Themenkreis. Abenteuer
Autor/in Blade, Adam
T i t e l ....... Beast Quest - Tritonas, Nebel des Horrors
Auflage........ 1. Aufl.
Verlagsort.... Bindlach
Verlag......... Loewe
Ersch.jahr.... 2017
Umfang....... 122S. : Ill., Kt.
Reihe.......... Beast Quest / Adam Blade
Band........... 045
ISBN........... 978-3-7855-8484-2
Signatur....... Abenteuer / Blade / 45
Inhalt Das Biest Tritonas versetzt mit seinem Dreizack das friedliche Waldland in Angst und Schrecken. Tom und Elenna müssen das Biest besiegen und rechtzeitig zum Baum des Seins gelangen. Doch dann taucht Sanpao auf und fordert Tom zum Kampf zwischen den Baumkronen heraus!
Kinderroman
Fantasy
Abenteuer
Antolin
Klasse 5
HEISS-AUF-LESEN Junior 2017
Kataloginformation189615 Datensatzanfang . Kataloginformation189615 Seitenanfang .
Vollanzeige Katalogdaten 

Auf diesem Bildschirm erhalten Sie Katalog- und Exemplarinformationen zum ausgewählten Titel.

Im Bereich Kataloginformation werden die bibliographischen Details angezeigt. Per Klick auf Hyperlink-Begriffe wie Schlagwörter, Autoren, Reihen, Körperschaften und Klassifikationen können Sie sich weitere Titel des gewählten Begriffes anzeigen lassen.

Der Bereich Exemplarinformationen enthält zum einen Angaben über den Standort und die Verfügbarkeit der Exemplare. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, ausgeliehene Exemplare vorzumerken oder Exemplare aus dem Magazin zu bestellen.

Wichtiger Hinweis für Vormerkungen:
Bitte beachten Sie, dass vorgemerkte Medien nur in der Besitzerzweigstelle des Mediums abgeholt werden können.